In der Fragestunde des Bundestages am 15.10.200 hat die Bundesregierung auf Anfrage von Herrn Ströbele eingeräumt, daß die sogenannten “Garantie”-Erklärungen der Kanzlerin und des Finanzministers vom 5.+ 8.10.2008 (anders als zunächst interpretiert) den SparerInnen “keine rechtsverbindliche und damit selbständig einklagbare Garantie” der Sicherheit ihrer Spareinlagen gewährt. Vielen Dank an Christian Busold, Büro MdB Hans-Christian Ströbele für diese Auskunft und hier der Beleg:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16182.pdf#P.19412
Deutscher Bundestag, 182. Sitzung Mittwoch 15.10.2008, Plenar-Protokoll Seite 19.412 C:
ANTWORT der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/10519, Frage 35):
Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, damit die Aussagen der Bundeskanzlerin am 5. Oktober 2008 („Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.“) und am 7. Oktober 2008 im Deutschen Bundestag („Diese Erklärung gilt“.) nicht bloß politische Absichtserklärungen ohne realen Wert für die Sparerinnen und Sparer bleiben, sondern zu einer entsprechenden rechtsverbindlichen Garantieerklärung mit einem notfalls gegen den Bund einklagbaren Anspruch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden, und wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung Zahlungsverpflich- tungen zulasten des Bundes, die dadurch in Milliardenhöhe entstehen können, bezahlt werden?
ANTWORT:
Die Erklärung der Bundeskanzlerin und des Bundesfinanzministers vom 5. Oktober 2008 stellt eine politische Erklärung dar, mit welcher die Bundesregierung versichert, dass die privaten Spareinlagen der Bürgerinnen und Bürger auch im äußerst unwahrscheinlichen Fall des Versagens der bestehenden Sicherungssysteme gesichert sind. Hieraus lässt sich für die Bürger keine rechtsverbindliche und damit selbstständig einklagbare Garantieerklärung ableiten. Allerdings wird sich die Bundesregierung an dieser politischen Zusage festhalten lassen und geeignete Maßnahmen ergreifen, sofern und sobald dies erforderlich wird.
Wie Ihnen bekannt ist, sind die Sparer in Deutschland grundsätzlich doppelt abgesichert. Die Sicherheit ergibt sich zum einen durch das gesetzliche Sicherungssystem, welches den Sparern eine Mindestabsicherung in Höhe von 90 Prozent der Einlagen, begrenzt auf 20 000 Euro gewährt. Darüber hinaus besteht in Deutschland ein bewährtes System von freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Sparkassen, der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der privaten Banken, welches bis heute den Inhabern von Spareinlagen einen vollumfänglichen Schutz gewährt hat.






Jetzt haben SPD und Grüne die Regierungskoalition eingeholt. Mit 31% liegt die SPD nun auf dem gleichen Niveau wie die CDU. Mit 42% sprach sich sogar ein großer Teil der Befragten für eine Rot/Grüne Regierung aus. Wann wird Merkel endlich erkennen, dass Ihrte Zeit um ist? Es bringt halt nichts, alle potenziellen Alternativen in der eigenen Partei kalt zu stellen. Ohne eine neue Führung kann die CDU die nächste Wahl knicken.
Und wieder mal ist die Bundeswehr Thema. Mal ehrlich, bringt eine 6 monatige Wehrpflicht noch was? Die Bundeswhr ist eine Armee, die im Ernstfall unser Land verteidigen soll. Nach 6 Monaten Ausbildung ist niemand dieser Aufgabe gewachsen. Also warum wird nicht einfach eine Berufsarmee eingerichtet. Und damit die ganzen Sozial-Einrichtungen nich aufschreien, führt man ein sozailes Jahr für alle ein.